Notbeleuchtung

Mit den stationären Batterieanlagen von Allgäu Batterie können Sie sicher sein, dass Ihre Notbeleuchtung im Fall der Fälle zuverlässig funktioniert.

Symbol - Zuverlässige Notbeleuchtung für alle

Zuverlässige Notbeleuchtung bei Stromausfall

Vollautomatische, prozessorgesteuerte Überwachungssysteme

Symbol Sicherstellung der Funktionalität durch regelmäßige Wartungen - Notbeleuchtung bei Stromausfällen

Sicherstellung der Funktionalität durch regelmäßige Wartungen

Symbol - Jahrzehntelange Erfahrung in der USV- und Batterietechnik - Notbeleuchtung

Jahrzehntelange Erfahrung in der USV- und Batterietechnik

Symbol - Ganzheitliche Betreuung und Beratung - Notbeleuchtung

Ganzheitliche Betreuung und Beratung

Symbol Langjährige Partnerschaften mit High-End-Produzenten - Notbeleuchtung

Langjährige Partnerschaften mit High-End-Produzenten


Schon gewusst?

Wenn die künstliche Allgemeinbeleuchtung ausfällt, dann kommt die Sicherheitsbeleuchtung zum Einsatz. Ob eine Notbeleuchtung notwendig ist, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz fest. Gemäß DIN EN 1838 wird die Notbeleuchtung unterteilt in Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung.

Was umfasst die Sicherheitsbeleuchtung?

  • Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Stromversorgung der Rettungszeichen
  • Ausleuchtung von Arbeitsbereichen mit besonderer Gefährdung
  • Antipanikbeleuchtung

Was ermöglicht die Sicherheitsbeleuchtung?

  • gefahrloses Verlassen des Gebäudes
  • Auffinden und Nutzen von Vorrichtungen zur Brandbekämpfung, zur medizinischen Versorgung und Meldeeinrichtungen
  • Rettungsmaßnahmen

Warum eine Ersatzbeleuchtung?

  • dient nicht primär zur Vermeidung von Unfällen, sondern einem betriebswirtschaftlichen Interesse
  • ermöglicht das gezielte Beenden von Arbeitsprozessen, Tätigkeiten oder Veranstaltungen

Welche Normen werden erfüllt?

  • E DIN EN 50171
  • DIN EN 50172
  • DIN VDE V 0108-100-1

Baurechtliche Anforderungen

Laut der Bauverordnungen der Länder müssen in Sonderbauten bestimmte Sicherheitseinrichtungen installiert sein, die im Notfall mit Strom versorgt werden müssen. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen zählen dabei der Funktionserhalt, die Überbrückungszeit und die Nennbetriebsdauer. Gleichzeitig müssen regelmäßige Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und der Sicherheitsstromversorgung durchgeführt werden, um deren Betriebsbereitschaft und Funktion zu gewährleisten.

Folgende Muster-Verordnungen können als Orientierung dienen:

  • Musterbauordnung
  • Muster‐Versammlungsstättenverordnung
  • Muster‐Verkaufsstättenverordnung
  • Muster‐Beherbergungsstättenverordnung
  • Muster‐Garagenverordnung
  • Muster‐Krankenhausbauverordnung
  • Muster‐Schulbau‐Richtlinie
  • Muster‐Hochhaus‐Richtlinie
  • Muster‐Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
  • Muster‐Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau

Das zentrale Element: Die stationäre Batterieanlage

Ein wesentlicher Bestandteil von einer Notbeleuchtungsanlage ist die Batterie. Da die jede Gebäudeinstallation ein Unikat ist, ist eine professionelle Planung und Beratung ausschlaggebend für eine sichere Lösung. Als Hersteller von Batterieanlagen unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Stromversorgung Ihrer Notbeleuchtungssysteme.


Für medizinische Einrichtungen: Die BSV-Anlage

In medizinisch genutzten Bereichen ist es besonders wichtig, dass die Stromversorgung erhalten bleibt. Denn gerade, wenn das Netz ausfällt, muss der Mensch besonders geschützt werden. Daher kommen hier unsere batteriegestützten zentralen Stromversorgungssysteme (BSV-Anlagen) zum Einsatz.


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ROBIN MÄUSLE

Key Account Manager
Notstromversorgung
+49 8374 24124-72


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