Digitaler Batteriepass ab 2027

Was sich für Unternehmen ändert und wie wir unsere Kunden entlasten

Die neue EU-Batterieverordnung verändert den Umgang mit Batterien grundlegend. Sie gilt seit August 2023 und ersetzt schrittweise die bisherige Batterierichtlinie. Ziel der Verordnung ist es, Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus transparenter, nachhaltiger und besser rückführbar zu machen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Rücknahme und zum Recycling.

Hast du Fragen zur neuen Regelung oder möchtest wissen, was das konkret für dein Unternehmen bedeutet? Unser Team unterstützt dich gern.

Seit 2026 gelten verpflichtende Vorgaben für das Recyclingverfahren. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen dafür Mitglied einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) sein. Damit Batterien am Ende ihres Lebenszyklus fachgerecht entsorgt werden können, werden die Entsorgungskosten bereits beim Inverkehrbringen in einen gesonderten Finanzierungstopf eingezahlt. Ab 2027 wird vor allem der digitale Batteriepass für bestimmte Batterien relevant.

Für Unternehmen bedeutet das:
Es geht nicht nur um ein neues Dokument oder eine zusätzliche Kennzeichnung. Die Verordnung bringt neue Pflichten für alle Akteure mit sich, die Batterien herstellen, importieren, vertreiben, in Geräten verbauen oder an Endkunden weitergeben. Gerade bei Industriebatterien und Traktionsbatterien stellt sich deshalb die Frage, wer welche Verantwortung übernimmt. Für Kunden von Allgäu Batterie ist entscheidend: Diese Verantwortung bleibt nicht bei ihnen hängen.

Welche Batterien sind betroffen?

Die neue Regelung betrifft grundsätzlich alle Batteriearten. Dazu gehören unter anderem Gerätebatterien, Starterbatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Batterien für Elektrofahrzeuge. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Batterie einzeln verkauft wird oder bereits in einem Gerät, Fahrzeug oder System verbaut ist.

Besonders im Fokus stehen ab 2027 Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel. Für diese Batterien wird der digitale Batteriepass verpflichtend. Für Kunden aus Industrie, Logistik, Produktion oder Energieversorgung ist das vor allem dann relevant, wenn Batterien in Flurförderzeugen, stationären Speichern, USV-Systemen oder vergleichbaren Anwendungen eingesetzt werden.

Was sind die Pflichten für Hersteller?

Die Batterieverordnung spricht nicht nur klassische Batterieproduzenten an. Entscheidend ist, wer Batterien oder batteriehaltige Produkte in der EU in Verkehr bringt. Je nach Konstellation können also Hersteller, Importeure, Händler, OEMs oder Unternehmen betroffen sein, die Batterien zusammen mit Geräten oder Fahrzeugen an Endkunden weitergeben.

Zu den zentralen Pflichten gehören unter anderem Registrierungspflichten, laufende Mengenmeldungen, Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling. In der Praxis ist wichtig: Verantwortlich ist grundsätzlich derjenige, der die Batterie oder das batteriehaltige Produkt an den Endverbraucher in Verkehr bringt. Bei Staplern oder Industriebatterien kann deshalb relevant sein, ob der Batterielieferant diese Pflichten übernimmt oder ob sie beim Staplerhersteller oder Händler liegen. Für Kunden ist diese Unterscheidung wichtig, weil sie darüber bestimmt, wer Registrierung, Meldungen, Nachweise und weitere formale Pflichten übernimmt.

Bei Allgäu Batterie ist das klar geregelt: In den entsprechenden Fällen übernehmen wir diese Verantwortung vollständig für unsere Kunden.

Was ist der digitale Batteriepass?

Der digitale Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz, der eindeutig einer einzelnen Batterie zugeordnet ist. In Form eines QR-Codes lassen sich wichtige Informationen zu dieser Batterie künftig einfach abrufen – auch dann, wenn sie bereits im Einsatz ist. Darin enthalten sind unter anderem technische Leistungsdaten, Informationen zur Batteriechemie, zur Kapazität, zur Lebensdauer, zu Nachhaltigkeits- und Herkunftsaspekten sowie Hinweise zu Rücknahme, Wiederverwendung und Recycling.

Verpflichtend wird der Batteriepass in der EU ab dem 18. Februar 2027 vor allem für Industriebatterien mit mehr als 2 kWh, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge und Batterien für leichte Verkehrsmittel. Für Kunden bedeutet das mehr Transparenz: Leistungsparameter, Zyklen, Herkunftsinformationen und Nachhaltigkeitsdaten werden künftig strukturierter verfügbar sein. Gleichzeitig steigt aber auch der Aufwand in der Lieferkette, weil viele dieser Informationen nur vom eigentlichen Batteriehersteller oder aus vorgelagerten Lieferantendaten zuverlässig bereitgestellt werden können.

Die Rolle von Allgäu Batterie

Allgäu Batterie bereitet die Anforderungen der neuen Batterieverordnung aktiv vor. Der digitale Batteriepass wird 2027 eingeführt. Dafür stehen wir bereits im Austausch mit unseren Lieferanten, weil zentrale Informationen wie technische Leistungsdaten, Nachhaltigkeitsangaben und Herkunftsdaten nur entlang der gesamten Lieferkette vollständig und belastbar bereitgestellt werden können.

Ein wichtiger Punkt für unsere Kunden: Allgäu Batterie ist Mitglied einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) und übernimmt in die komplette formale Abwicklung. Dazu gehören die Registrierung, laufende Mengenmeldungen, Gebührenabrechnung und weitere administrative Pflichten. Unsere Kunden müssen diese Aufgaben nicht selbst übernehmen und sich auch nicht in die Details der Herstellerverantwortung einarbeiten.

Gerade bei Staplern, Industriebatterien und stationären Anwendungen sorgt das für Sicherheit im Alltag. Denn viele Kunden möchten vor allem wissen: Ist meine Batterie rechtskonform dokumentiert? Wer übernimmt die Meldungen? Welche Daten stehen künftig zur Verfügung? Und was muss ich selbst tun? Die Antwort ist klar: Wenn die Batterie über Allgäu Batterie in Verkehr gebracht wird, übernehmen wir die relevanten Pflichten vollständig. Für unsere Kunden entsteht dadurch kein eigener administrativer Aufwand im Rahmen der Herstellerverantwortung.

Die neue Batterieverordnung wird die Branche weiter beschäftigen. Für Kunden von Allgäu Batterie bedeutet sie jedoch vor allem eines: mehr Transparenz, ohne zusätzlichen Aufwand bei der formalen Abwicklung. Wir übernehmen die relevanten Pflichten, stimmen die notwendigen Informationen mit unseren Lieferanten ab und sorgen dafür, dass Batterien rechtskonform dokumentiert und gemeldet werden.

Suche