BattG

Am 01.12.2009 ist das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland in Kraft getreten. Dieses setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es ergeben sich neue Pflichten aus dem BattG. Alle Hersteller müssen ihre Batteriemarken, die sie in Deutschland vertreiben, beim Umweltbundesamt registrieren. Unsere Registrierungsnummer für Deutschland lautet: 21008066.
Gemäß § 15 (3) Batteriegesetz erreichten die Verwertungsquoten gem. der Berechnungsmethode des § 2 (19) Batteriegesetzes im vorangegangenen Kalenderjahr für Industrie-Altbatterien 100 %. Das betrug im Jahr 2023 215,3 Tonnen Blei-Batterien, welche wir zur Verwertung gegeben haben.

Batteriegesetz (BattG)